Nach einer Überprüfung gemäß § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. nach einer Gutachtenerstellung, bei dem Einschränkungen und Auflagen beschrieben werden, werden Schlüsselzahlen für Ihren Führerschein festgelegt und eingetragen.
Diese Zahlen lassen sich einfach umschlüsseln und geben Auskunft, welche behindertengerechte Zusatzausrüstung Sie zum sicheren Führen eines Fahrzeuges benötigen.
Mit den Zahlen ist das jedoch so eine Sache:
Steht im Führerschein z.B. die Ziffer 35, bedeutet das: angepasste Bedienvorrichtung Richtig, das kann viel bedeuten.
Ein Kostenträger sagte kürzlich zu uns: Hier baut Ihr dem Mann eine Drahtbügel- Blinkerverlegung ein, das genügt - ist preiswert, mehr wird nicht bezahlt.
Falsch: Denn im passenden Gutachten des Prüfers stand die Ziffer 35 deutlicher beschrieben: Sekundärfunktionen, wie Blinker, Hupe, Aufblendlicht, Scheibenwischer - Waschwasser müssen ohne Loslassen des Lenkrads bedienbar sein.
Ein genaues Hinsehen lohnt sich.
Ein klares, möglichst genau definiertes Gutachten hilft so Ihrem Kostenträger auch klarer zu entscheiden, was Sie wirklich benötigen.
Dieses Gutachten sollten Sie in Kopie immer mitführen. Sie können damit z.B. in einer Polizeikontrolle leicht nachweisen, welche Umbauten genau für Sie notwendig sind.
Nachfolgend eine Übersicht der Ziffern und allgemeine Umbauvorschläge.
Ihre individuelle Umbaulösung sollte immer mit dem TüV-Prüfer und dem Umbaubetrieb gemeinsam abgestimmt werden, dann kommt auch etwas Vernünftiges dabei raus. Hier ist Wissen über die neuste Technik und Funktionalität gefragt - nutzen Sie die Erfahrung.
Führerscheinauflagen Auszug aus II. Liste der Schlüsselzahlen der Europäischen Union
| Zahlen |
Bedeutung für den Führerscheininhaber |
Dazu als Fzg. -Umbauvorschlag (hier: allgemeine Lösung) Die richtige Umbaulösung muss immer individuell abgestimmt werden! |
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| 01 |
Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert |
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| 01.01 |
Brille |
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| 01.02 |
Kontaktlinsen
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| 01.03 |
Schutzbrille |
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| 02 |
Hörhilfe/Kommunikationshilfe |
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| 03 |
Prothese/Orthese für die Gliedmaßen |
Bei Hand- oder Armprothese: Lenkraddrehknopf, elektrische Umbauten, Blinker/Eingabegerät, elektrische Kupplung, Handbremsverlegung/ Änderung Bei Beinprothese: Handbedienungen, Gaspedalverlegungen, elektrische Kupplung |
| 05 |
Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen |
je nach Anforderung |
| 05.01 |
Nur bei Tageslicht |
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| 05.02 |
In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region
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| 05.03 |
Ohne Beifahrer/Sozius
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| 05.04 |
Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h
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| 05.05 |
Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
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| 05.06 |
Ohne Anhänger |
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| 05.07 |
Nicht gültig auf Autobahnen
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| 05.08 |
kein Alkohol |
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| 10 |
Angepaßte Schaltung |
Automatikgetriebe, elektrische Kupplung, Wahlhebelverlängerung / Anpassung |
| 15 |
Angepaßte Kupplung |
geänderte / elektrische Kupplung |
| 20 |
Angepaßte Bremsmechanismen |
Handbedienungen für die Bremse, Handbremsverlegung / ggf. leichtgängige Bremse |
| 25 |
Angepaßte Beschleunigungsmechanismen |
Handbedienungen für das Gas, Gaspedalverlegungen |
| 30 |
Angepaßte kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen |
Handbedienungen für Bremse und Gas |
| 35 |
Angepaßte Bedienvorrichtungen |
Elektrische Umbauten / div. Änderungen |
| 40 |
Angepaßte Lenkung |
leichtgängigere Servo - Lenkung / geänderte Lenkradposition / ggf. Joystick Lenkung - Space Drive |
| 42 |
Angepaßte(r) Rückspiegel |
geänderte Spiegel |
| 43 |
Angepaßter Fahrersitz |
individuell angepasster Sitz, geänderte Sitzposition, Orthopädischer Sitz |
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44 44.01 44.02 44.03 44.04 44.05 44.06 44.07 44.08
45 |
Anpassungen des Kraftrades Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel (Angepaßte) handbetätigte Bremse (Angepaßte) fußbetätigte Bremse Angepaßte Beschleunigungsmechanismen Angepaßte Handschaltung und Handkupplung Angepaßte Rückspiegel Angepaßte Kontrolleinrichtungen Sitzhöhe muß im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen Kraftrad nur mit Beiwagen |
diverse Anpassungen |
| 50 |
Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) |
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| 51 |
Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) |
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| 73 |
Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfährzeuge der Klasse B (B1) |
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| 74 |
Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1) |
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| 78 |
Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe |
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| 104 |
Muß ein gültiges ärztliches Attest mitführen |
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Alle hier dargestellten Texte sollen Ihnen eine Vorinformation geben. Für eine detaillierte Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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