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Zahlen im Führerschein 

  Quelle: § 25 Abs. 3 FeV, Anlage 9

Nach einer Überprüfung gemäß § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. nach einer Gutachtenerstellung, bei dem Einschränkungen und Auflagen beschrieben werden, werden Schlüsselzahlen für Ihren Führerschein festgelegt und eingetragen.

Diese Zahlen lassen sich einfach umschlüsseln und geben Auskunft, welche behindertengerechte Zusatzausrüstung Sie zum sicheren Führen eines Fahrzeuges benötigen.

Mit den Zahlen ist das jedoch so eine Sache:

Steht im Führerschein z.B. die Ziffer 35, bedeutet das: angepasste Bedienvorrichtung 
Richtig, das kann viel bedeuten.

Ein Kostenträger sagte kürzlich zu uns: Hier baut Ihr dem Mann eine Drahtbügel- Blinkerverlegung ein, das genügt -  ist preiswert, mehr wird nicht bezahlt.

Falsch: Denn im passenden Gutachten des Prüfers stand die Ziffer 35 deutlicher beschrieben: Sekundärfunktionen, wie Blinker, Hupe, Aufblendlicht, Scheibenwischer - Waschwasser müssen ohne Loslassen des Lenkrads bedienbar sein.

Ein genaues Hinsehen lohnt sich.

Ein klares, möglichst genau definiertes Gutachten hilft so Ihrem Kostenträger auch klarer zu entscheiden, was Sie wirklich benötigen.

Dieses Gutachten sollten Sie in Kopie immer mitführen.
Sie können damit z.B. in einer Polizeikontrolle leicht nachweisen, welche Umbauten genau für Sie notwendig sind.


Nachfolgend eine Übersicht der Ziffern und allgemeine Umbauvorschläge. 

Ihre individuelle Umbaulösung sollte immer mit dem TüV-Prüfer und dem Umbaubetrieb gemeinsam abgestimmt werden, dann kommt auch etwas Vernünftiges dabei raus.
Hier ist Wissen über die neuste Technik und Funktionalität gefragt - nutzen Sie die Erfahrung.

 

 

Führerscheinauflagen
Auszug aus II. Liste der Schlüsselzahlen der Europäischen Union

Zahlen Bedeutung für den Führerscheininhaber Dazu als Fzg. -Umbauvorschlag (hier: allgemeine Lösung)
Die richtige Umbaulösung muss immer individuell abgestimmt werden!

01 Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert  
01.01 Brille  
01.02 Kontaktlinsen
 
01.03 Schutzbrille  
02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe  
03 Prothese/Orthese für die Gliedmaßen Bei Hand- oder Armprothese:
Lenkraddrehknopf, elektrische Umbauten, Blinker/Eingabegerät, elektrische Kupplung, Handbremsverlegung/ Änderung
Bei Beinprothese:
Handbedienungen, Gaspedalverlegungen, elektrische Kupplung
05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen je nach Anforderung
05.01 Nur bei Tageslicht  
05.02 In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region
 
05.03 Ohne Beifahrer/Sozius
 
05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h
 
05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
 
05.06 Ohne Anhänger  
05.07 Nicht gültig auf Autobahnen
 
05.08 kein Alkohol  
10 Angepaßte Schaltung Automatikgetriebe, elektrische Kupplung, Wahlhebelverlängerung / Anpassung
15 Angepaßte Kupplung geänderte / elektrische Kupplung
20 Angepaßte Bremsmechanismen Handbedienungen für die Bremse, Handbremsverlegung / ggf. leichtgängige Bremse
25 Angepaßte Beschleunigungsmechanismen Handbedienungen für das Gas, Gaspedalverlegungen
30 Angepaßte kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen Handbedienungen für Bremse und Gas
35 Angepaßte Bedienvorrichtungen Elektrische Umbauten / div. Änderungen
40 Angepaßte Lenkung leichtgängigere Servo - Lenkung / geänderte Lenkradposition / ggf. Joystick Lenkung - Space Drive
42 Angepaßte(r) Rückspiegel geänderte Spiegel
43 Angepaßter Fahrersitz individuell angepasster Sitz, geänderte Sitzposition,  Orthopädischer Sitz

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Anpassungen des Kraftrades 
Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel 
(Angepaßte) handbetätigte Bremse 
(Angepaßte) fußbetätigte Bremse 
Angepaßte Beschleunigungsmechanismen 
Angepaßte Handschaltung und Handkupplung 
Angepaßte Rückspiegel 
Angepaßte Kontrolleinrichtungen 
Sitzhöhe muß im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen 
Kraftrad nur mit Beiwagen
diverse Anpassungen
50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)  
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)  
73 Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfährzeuge der Klasse B (B1)  
74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1)  
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe  
104 Muß ein gültiges ärztliches Attest mitführen  
     
     
     
     
     
     
     
     
     

 

Alle hier dargestellten Texte sollen Ihnen eine Vorinformation geben. Für eine detaillierte Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

 



   
 
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