Menschen mit Behinderung nutzen oft ein Handgas- Bremsgerät oder einen Lenkrad-Drehknauf.
Immer dann, wenn die Hand vom Lenkrad weggenommen wird (z.B. zum Blinken) ist für einen Moment das Fahrzeug ohne korrekte Kontrolle. Das Gleiche gilt, wenn man das Handgas-Bremsgerät loslässt. Der Gesetzgeber verlangt im §11 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung), dass ein Fahrzeug jederzeit sicher geführt werden muss. Auch, wenn vor vielen Jahren der Führerschein gemacht wurde und man ganz toll fahren kann. Diese Vorschrift gilt für alle.
Wird man in einen Unfall verwickelt, geht es schnell um Fragen nach Schuld oder Teilschuld. Wie wurden Hupe oder Blinker bedient, ohne gleichzeitig Lenkrad, bzw. Bremshebel loszulassen? Hat das den Unfall mit verursacht? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wir geben Ihnen gerne Informationen zum Thema: Führerschein bei einer Behinderung, bzw. §11 FeV.
Damit Sie dem Ärger entgehen, gibt es Fahrhilfen. Blinker, Scheibenwischer, Hupe, Licht / Aufblendlicht - alles wird z.B. durch einen Sendegriff betätigt. Dieser Handgriff kann am Lenkrad (anstelle eines Lenkrad-Drehknopfs) eingesteckt werden.
Oder man kann den Sender direkt am Handgas-Bremsgerät einbauen. Damit können Sie absolut sicher und schnell reagieren.
Die ergonomische Form ermöglicht eine entspannte Fahrt, auch auf längeren Strecken. Bei Nacht lassen sich die Taster einfach finden.
Für einen Fahrerwechsel ist der Sendegriff blitzschnell abnehmbar. |  Am Lenkrad Drehknauf sind Schalter für Blinker, Hupe, Licht ...
 Hier wurde der Bediengriff direkt am Handgas Bremsgerät angebaut.
 Die ergonomische Form erleichtert die Bedienung.
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